Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Steuerbüro MAYRHOFER
Bahnhofstraße 30
4550 Kremsmünster
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Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Hier finden Sie ausführliche Videotutorials zum Einrichten Ihres DVO-Teamwork.
Tutorials DVO-Teamwork
Sommerjob – Geld verdienen, aber bitte ohne Ärger mit Finanz, Sozialversicherung und Familienbeihilfe
Mehr Steuertransparenz durch das Krypto-Meldepflichtgesetz
Feiertagsarbeit und Überstunden werden steuerlich entlastet – Änderungen bei der Schmutzzulage
Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG
Ferialjobs sind vor allem in den Sommermonaten sehr gefragt – umso wichtiger ist es, rechtzeitig mit der Suche nach einer passenden Stelle zu beginnen. Schließlich sollen sowohl ein attraktiver Zuverdienst als auch wertvolle Praxiserfahrung gesichert sein.
Mit Jahresbeginn ist das Krypto-Meldepflichtgesetz (als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025) in Kraft getreten. Die Umsetzung von DAC 8 in Österreich sieht einen automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über Krypto-Assets bzw. über damit zusammenhängende Transaktionen vor, wodurch die Steuertransparenz erhöht und die Steuerhinterziehung bzw. -vermeidung im Zusammenhang mit Krypto-Assets zurückgedrängt werden soll.
Bereits Anfang des Jahres ist die geplante Neuregelung der Steuerbegünstigung von Überstunden und von Feiertagsarbeit beschlossen worden.
Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht haben.
Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 19.2.2026 in Kraft getreten. Diskutiert wurde das NaBeG lange, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zu massiven Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt.
Durch einen Ministerialentwurf Mitte März sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden (siehe dazu auch KI 02/26). Klar ist, dass ab 1. Juli der Durch einen Ministerialentwurf Mitte März sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden (siehe dazu auch KI 02/26). Klar ist, dass ab 1. Juli der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen. für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen.
Depotentnahmen sowie Depotübertragungen können grundsätzlich zur Steuerpflicht führen, da § 27 Abs. 6 EStG hierfür fiktive Veräußerungstatbestände vorsieht.
Das BFG hatte sich in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2025 (GZ RV/7104120/2024) mit der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sowie der Abzugsfähigkeit von Kosten für Familienheimfahrten auseinanderzusetzen.
Die wachsende Mobilität von Arbeitnehmern und nicht zuletzt die stärkere Nutzung des Homeoffice nach der COVID-19 Pandemie hat zum Teil zum Risiko geführt, dass Unternehmen eine Betriebsstätte durch das Arbeiten ihrer Mitarbeiter im Homeoffice begründen können.
Eine in der Praxis sehr wesentliche Steuerbefreiung ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung: Bei einer Veräußerung von Eigenheimen (Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen) oder Eigentumswohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz gedient haben, bleibt der Veräußerungserlös grundsätzlich steuerfrei.
Ein Steuerpflichtiger war jahrelang am Hauptwohnsitz seiner Eltern in Österreich (Mietwohnung) gemeldet und verfügte dort zumindest vor seiner Auslandsentsendung über ein eigenes Zimmer.
Eine Steuerpflichtige wollte Abbruchkosten für ein Gebäude als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Gebäude war ihr ehemaliges Elternhaus, das, das nach dem Tod des Vaters wegen umfassender Asbestbelastung abgerissen wurde.
Ende Jänner wurde vom Ministerrat die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Die Liste der begünstigt besteuerten Lebensmittel war lange Gegenstand von Diskussionen und Spekulationen.
Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren.
Schon seit längerem ist es bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden aus dem Privatvermögen an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, öffentliche Kindergärten und Schulen, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) zu Vereinfachungen für Spender gekommen.
Seit 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports („Sportvereine“) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine der bedeutendsten Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung der letzten Jahre in Kraft: die Einführung einer zwingend unechten Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung sogenannter besonders repräsentativer Grundstücke („Luxusimmobilien“) für Wohnzwecke.
Mit Jänner 2026 – beantragt werden kann ab 12. Jänner - startet die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolge zum Reparaturbonus für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, wobei Reparatur, Service und Wartung und/oder der damit zusammenhängende Kostenvoranschlag förderfähig sind, wenn es sich um Elektrogeräte und Elektronikgeräte handelt, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen.
Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke.
Mit Freude möchten wir Ihnen mitteilen dass Mag. Cornelia Mayrhofer heuer erfolgreich die Steuerberatungsprüfung abgelegt hat – damit ist die Zukunft unserer Kanzlei gesichert!
Mitte November ist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) im Nationalrat eingebracht worden. Ausgewählte wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Gegen Ende November hin wurden Regierungsvorlagen i.Z.m. dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 eingebracht, die zum Ziel haben, missbräuchliche Vorgehensweisen hintanzuhalten, zur Steuergerechtigkeit in Österreich beizutragen und einen Teil zur nachhaltigen Sicherung der Staatseinnahmen (Konsolidierung des Bundesbudgets) beizusteuern.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Mitarbeiterprämie zur Mitarbeiterprämie 2025 „relaunched“. Hiermit können Arbeitgeber im Jahr 2025 Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 1.000 € einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen steuerfrei gewähren, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Die feuerrote Autobahnvignette für das Jahr 2026 wird erwartungsgemäß teurer und ist auch das letzte Mal als Klebevignette verfügbar. Ab 2027 wird es nur noch die digitale Vignette geben.
Maßnahmen vor Jahresende 2025
– Für Unternehmer
– Für Arbeitgeber
– Für Arbeitnehmer
– Für alle Steuerpflichtigen
In der gerade wirtschaftlich herausfordernden Zeit sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
In einem Ministerratsvortrag sind Anfang September 2025 von der österreichischen Bundesregierung strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Bekämpfung der hohen Inflation und der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit präsentiert worden.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits 2023 zur Förderung von Investitionen, insbesondere i.Z.m. Ökologisierung wiedereingeführt. Mit dem Investitionsfreibetrag kann mittels bestimmter getätigter Investitionen die Steuerlast für betriebliche Einkunftsarten gesenkt werden, da der Investitionsfreibetrag zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für in diesem Rahmen anfallende Familienheimfahrten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
In der KI 09/25 haben wir zu sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen i.Z.m. Trinkgeldern berichtet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet, bringt eine BMF-Info von Ende Juli Klarstellung zu diesem Themenbereich, welche auch in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Eingang finden werden.
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2025 erfolgen.
Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutierten steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern – Trinkgelder sind und bleiben weiterhin steuerfrei (Klarstellungen sind geplant) – ist auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Ein Ende Juli eingebrachter Ministerialentwurf sieht hierbei Vereinfachungen vor.
Am 30. September 2025 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2024 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist – Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt.
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2025 bzw. ab 1. Oktober 2025 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2025 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2025 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Der Handwerkerbonus als Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ fördert Handwerksarbeiten und Leistungen professioneller Handwerker (auch im Zuge von Neubauten) und soll damit sowohl Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffung setzen als auch die Schwarzarbeit eindämmen.
Eine Steuerpflichtige wollte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Unter gewissen Voraussetzungen können an Mitarbeiter gewährte Rabatte steuerfrei behandelt werden. So muss der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einräumen.
Die Plattform FinanzOnline bewährt sich seit vielen Jahren als elektronisches Postfach (für Bescheide, Buchungsmitteilungen, Benachrichtigungen über Vorauszahlungen etc.) der Finanz wie auch zur Übermittlung von Steuererklärungen (vor allem Arbeitnehmerveranlagungen), Rückzahlungsanträgen usw.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat aus Lohnsteuerperspektive eine neuerlich modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie mit sich gebracht.
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten bzw. Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung – in einem weiteren Schritt müssen sich auch oftmals Gerichte (z.B. BFG, VwGH) damit auseinandersetzen.
Es ist in der Arbeitswelt eine übliche Praxis, dass Arbeitgeber Ausbildungskosten von Mitarbeitern übernehmen. Dabei wird regelmäßig vertraglich vereinbart, dass den Mitarbeiter bei Ausscheiden aus dem Unternehmen eine mit Zeitablauf abnehmende (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung trifft.
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste, erneute Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im Juni 2025 auch der Basiszinssatz von 2,03 % auf 1,53 % gesenkt.
Mitte Mai ist die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 veröffentlicht worden. Ausgewählte relevante Themen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Nachdem bereits Ende März 2025 erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen wurden, hat nun der Nationalrat im Mai 2025 weitere Sparmaßnahmen festgelegt („Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II“).
Seit der COVID-19 Pandemie können Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes (Homeoffice) bis zu insgesamt 300 € pro Kalenderjahr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr geleistet hat.
Mit 30.6.2025 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.