Steuerbüro MAYRHOFER
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von Redaktion
Unter „Produktionswert“ ist der Umsatz, bereinigt um Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf, zu verstehen. Es handelt sich somit um eine Art „Rohertrag“. Erste Details zu den antragsberechtigten Unternehmen aus der Förderungsrichtlinie sind bereits bekannt.
Die Förderung richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Nicht förderungsfähig sind energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion. Die Förderung ist auch an die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen geknüpft. So ist vorgesehen, dass bis zum 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden müssen, um die Förderung erhalten zu können.
Gefördert werden Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Strom, Treibstoffen und Gas bis maximal 400.000 € pro Unternehmen. Abhängig von der Betroffenheit und der Branche des betreffenden Unternehmens kann die Förderung für Strom und Erdgas auch höher ausfallen. Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sind dabei eine Voraussetzung. Die Förderungen beziehen sich auf Energieaufwendungen, die im Zeitraum zwischen 1.2.2022 und 30. September 2022 anfallen.
Mit der Abwicklung der Zuschüsse wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) beauftragt. Wir werden Sie über weitere Details auf dem Laufenden halten.